{"id":4443,"date":"2017-06-07T06:33:08","date_gmt":"2017-06-07T06:33:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ecom.de\/?page_id=4443\/"},"modified":"2017-06-07T06:35:39","modified_gmt":"2017-06-07T06:35:39","slug":"general-conditions-of-purchase","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/general-conditions-of-purchase\/","title":{"rendered":"General Conditions of Purchase"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/p>\n<p>1 Geltungsbereich, Form<br \/>\n(1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Gesch\u00e4ftspartnern und Lieferanten (\u201eVerk\u00e4ufer\u201c). Die AEB gelten nur, wenn der Verk\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<p>(2) Die AEB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c), ohne R\u00fccksicht darauf, ob der Verk\u00e4ufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (\u00a7\u00a7 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>(3) Diese AEB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Verk\u00e4ufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Verk\u00e4ufers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.<\/p>\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verk\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>(5) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Verk\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mahnung, R\u00fccktritt) sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>2 Vertragsschluss<br \/>\n(1) Unsere Bestellung gilt fr\u00fchestens mit schriftlicher Abgabe oder Best\u00e4tigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrt\u00fcmer (zB Schreib- und Rechenfehler) und Unvollst\u00e4ndigkeiten der Bestellung einschlie\u00dflich der Bestellunterlagen hat uns der Verk\u00e4ufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollst\u00e4ndigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.<\/p>\n<p>(2) Der Verk\u00e4ufer ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 8 Tagen\/Wochen schriftlich zu best\u00e4tigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuf\u00fchren (Annahme).<\/p>\n<p>Eine versp\u00e4tete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.<\/p>\n<p>3 Lieferzeit und Lieferverzug<br \/>\n(1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, betr\u00e4gt sie 2 Wochen ab Vertragsschluss. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 voraussichtlich nicht einhalten kann.<\/p>\n<p>(2) Erbringt der Verk\u00e4ufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte \u2013 insbesondere auf R\u00fccktritt und Schadensersatz \u2013 nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(3) Ist der Verk\u00e4ufer in Verzug, k\u00f6nnen wir \u2013 neben weitergehenden gesetzlichen Anspr\u00fcchen \u2013 pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens iHv 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der versp\u00e4tet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein h\u00f6herer Schaden entstanden ist. Dem Verk\u00e4ufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>4 Leistung, Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverzug<br \/>\n(1) Der Verk\u00e4ufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (zB Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verk\u00e4ufer tr\u00e4gt das Beschaffungsrisiko f\u00fcr seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (zB Beschr\u00e4nkung auf Vorrat).<\/p>\n<p>(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands \u201efrei Haus\u201c an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Gesch\u00e4ftssitz in Iserlohn zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung (Bringschuld).<\/p>\n<p>(3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie unserer Bestellkennung (Datum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollst\u00e4ndig, so haben wir hieraus resultierende Verz\u00f6gerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.<\/p>\n<p>(4) Der Lieferant hat alle Anforderungen des anwendbaren nationalen und internationalen Zoll- und Au\u00dfenwirtschaftsrecht zu erf\u00fcllen. Er hat uns sp\u00e4testens zwei Wochen nach Bestellung sowie bei \u00c4nderung unverz\u00fcglich alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen, die wir zur Einhaltung des Zoll- und Au\u00dfenwirtschaftsrechts bei Aus-, Ein- und Wiederausfuhr ben\u00f6tigen. Verletzt der Lieferant diese Pflicht, tr\u00e4gt er s\u00e4mtliche Aufwendungen und Sch\u00e4den, die ecom hieraus entstehen, es sei denn, der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.<\/p>\n<p>(5) Obliegt dem Lieferanten ferner festzustellen, ob die Lieferungen\/Leistungen an uns als gef\u00e4hrliche G\u00fcter einzustufen sind. Er hat uns dar\u00fcber zu informieren und uns die notwendigen verbindlichen Erkl\u00e4rungen korrekt ausgef\u00fcllt und rechtsverbindlich unterzeichnet umgehend zuzusenden.<\/p>\n<p>(6) Die Lieferungen m\u00fcssen den geltenden europ\u00e4ischen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen wie der Richtlinie 2001\/95\/EG, der EU-Verordnung Nr. 1907\/2006, der Richtlinie 2011\/65\/EU und den harmonisierenden Normen und Teilen dieser Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der europ\u00e4ischen Union ver\u00f6ffentlichen werden, entsprechen.<\/p>\n<p>Insbesondere d\u00fcrfen keine Stoffe enthalten sind, die der gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen unterliegen. Der Lieferant sichert dar\u00fcber hinaus zu, bei seinen Lieferungen die aktuellen Grenzwerte der OHS-Richtlinie 2011\/65\/EU einzuhalten. Dies gilt auch f\u00fcr Produkte, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Produkte, die eindeutig nicht Bestandteile von elektronischen Produkten aus dem ecom-Produktsortiment seinen k\u00f6nnen, beispielsweise Verpackungen, B\u00fcromaterial, B\u00fcrom\u00f6bel, Betriebsmittel etc.<\/p>\n<p>Wenn ein Produkt einer stofflichen Informationspflicht unterliegt oder Ausnahmen bei stofflichen Restrektionen in Anspruch nimmt, insbesondere unter einer Ausnahme des Anhangs III. oder IV der EU-Richtlinie 2011\/65EU f\u00e4llt oder Stoffe enth\u00e4lt, die auf der aktuellen Kandidatenliste gem\u00e4\u00df Artikel 59 Abs. 1 der Verordnung EG-Nr. 1907\/2006 aufgef\u00fchrt sind, hat der Lieferant diese zum Zeitpunkt der ersten Lieferung der Ware ecom durch Erkl\u00e4rung \u00fcber folgende E-Mailadresse anzuzeigen: einkauf@ecom.de.<\/p>\n<p>Sofern gew\u00fcnscht, erh\u00e4lt der Lieferant einen \u00dcberblick \u00fcber Stoffverbote und deklarationswichtige Stoffe auf Anforderung von uns.<\/p>\n<p>(7) F\u00fcr die zugesicherten Eigenschaften sind vom Lieferanten besondere, deutschsprachige Aufzeichnungen \u00fcber Herstellungs- und Pr\u00fcfvorg\u00e4nge zu f\u00fchren, deren Inhalt ebenso wie die Pr\u00fcfungsvorschriften gesondert vereinbart werden. Vorlieferanten hat der Lieferant in gleichem Umfang zu verpflichten. Alle technischen Unterlagen sind dem Besteller zweifach in deutscher Sprache kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>(8) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Sache geht mit \u00dcbergabe am Erf\u00fcllungsort auf uns \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.<\/p>\n<p>(9) F\u00fcr den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verk\u00e4ufer muss uns seine Leistung aber auch dann ausdr\u00fccklich anbieten, wenn f\u00fcr eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits (zB Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Verk\u00e4ufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (\u00a7 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Verk\u00e4ufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Verk\u00e4ufer weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.<\/p>\n<p>5 Preise und Zahlungsbedingungen<br \/>\n(1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschlie\u00dflich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.<\/p>\n<p>(2) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schlie\u00dft der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verk\u00e4ufers (zB Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (zB ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verpackung, Transportkosten einschlie\u00dflich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.<\/p>\n<p>(3) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollst\u00e4ndiger Lieferung und Leistung (einschlie\u00dflich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gew\u00e4hrt uns der Verk\u00e4ufer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Bank\u00fcberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser \u00dcberweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; f\u00fcr Verz\u00f6gerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.<\/p>\n<p>(4) Wir schulden keine F\u00e4lligkeitszinsen. F\u00fcr den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>(5) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verk\u00e4ufer zustehen.<\/p>\n<p>(6) Der Verk\u00e4ufer hat ein Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur wegen rechtskr\u00e4ftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.<\/p>\n<p>6 Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt<br \/>\n(1) An Abbildungen, Pl\u00e4nen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausf\u00fchrungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zur\u00fcckzugeben. Gegen\u00fcber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.<\/p>\n<p>(2) Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend f\u00fcr Stoffe und Materialien (zB Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie f\u00fcr Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenst\u00e4nde, die wir dem Verk\u00e4ufer zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenst\u00e4nde sind \u2013 solange sie nicht verarbeitet werden \u2013 auf Kosten des Verk\u00e4ufers gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerst\u00f6rung und Verlust zu versichern.<\/p>\n<p>(3) Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenst\u00e4nden durch den Verk\u00e4ufer wird f\u00fcr uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und sp\u00e4testens mit der Weiterverarbeitung nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwerben.<\/p>\n<p>(4) Die \u00dcbereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne R\u00fccksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Verk\u00e4ufers auf \u00dcbereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verk\u00e4ufers sp\u00e4testens mit Kaufpreiszahlung f\u00fcr die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung erm\u00e4chtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt.<\/p>\n<p>7 Mangelhafte Lieferung<br \/>\n(1) F\u00fcr unsere Rechte bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Ware (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verk\u00e4ufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>(2) Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Verk\u00e4ufer insbesondere daf\u00fcr, dass die Ware bei Gefahr\u00fcbergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die \u2013 insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung \u2013 Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verk\u00e4ufer oder vom Hersteller stammt.<\/p>\n<p>(3) Abweichend von \u00a7 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns M\u00e4ngelanspr\u00fcche uneingeschr\u00e4nkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt geblieben ist.<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr die kaufm\u00e4nnische Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) mit folgender Ma\u00dfgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschr\u00e4nkt sich auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher Begutachtung einschlie\u00dflich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (zB Transportbesch\u00e4digungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualit\u00e4tskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im \u00dcbrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist. Unsere R\u00fcgepflicht f\u00fcr sp\u00e4ter entdeckte M\u00e4ngel bleibt unber\u00fchrt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere R\u00fcge (M\u00e4ngelanzeige) jedenfalls dann als unverz\u00fcglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen M\u00e4ngeln, ab Lieferung abgesendet wird.<\/p>\n<p>(5) Zur Nacherf\u00fcllung geh\u00f6rt auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Zweckbestimmung gem\u00e4\u00df in eine andere Sache eingebaut wurde. Die zum Zwecke der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung vom Verk\u00e4ufer aufgewendeten Kosten (einschlie\u00dflich eventueller Ausbau- und Einbaukosten) tr\u00e4gt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem M\u00e4ngelbeseitigungsverlangen bleibt unber\u00fchrt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.<\/p>\n<p>(6) Kommt der Verk\u00e4ufer seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung \u2013 nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) \u2013 innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so k\u00f6nnen wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verk\u00e4ufer Ersatz der hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherf\u00fcllung durch den Verk\u00e4ufer fehlgeschlagen oder f\u00fcr uns unzumutbar (zB wegen besonderer Dringlichkeit, Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umst\u00e4nden werden wir den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, unterrichten.<\/p>\n<p>(7) Im \u00dcbrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Au\u00dferdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.<\/p>\n<p>8 Lieferantenregress<br \/>\n(1) Unsere gesetzlich bestimmten Regressanspr\u00fcche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 478, 479 BGB) stehen uns neben den M\u00e4ngelanspr\u00fcchen uneingeschr\u00e4nkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verk\u00e4ufer zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (\u00a7 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>(2) Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschlie\u00dflich Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 478 Abs. 2, 439 Abs. 2 BGB) anerkennen oder erf\u00fcllen, werden wir den Verk\u00e4ufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt die Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche L\u00f6sung herbeigef\u00fchrt, so gilt der von uns tats\u00e4chlich gew\u00e4hrte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet; dem Verk\u00e4ufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.<\/p>\n<p>(3) Unsere Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Ver\u00e4u\u00dferung an einen Verbraucher durch uns oder einen unserer Abnehmer, zB durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.<\/p>\n<p>9 Produzentenhaftung<br \/>\n(1) Ist der Verk\u00e4ufer f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p>\n<p>(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verk\u00e4ufer Aufwendungen gem. \u00a7\u00a7 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschlie\u00dflich von uns durchgef\u00fchrter R\u00fcckrufaktionen ergeben. \u00dcber Inhalt und Umfang von R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Verk\u00e4ufer \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(3) Der Verk\u00e4ufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 5 Mio EUR pro Personen-\/Sachschaden abzuschlie\u00dfen und zu unterhalten. Der Verk\u00e4ufer hat den Versicherungsschutz binnen 1 Monats nach Vertragsabschluss nachzuweisen.<\/p>\n<p>10 Verj\u00e4hrung<br \/>\n(1) Die wechselseitigen Anspr\u00fcche der Vertragsparteien verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>(2) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche 3 Jahre ab Gefahr\u00fcbergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme. Die 3-j\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist gilt entsprechend auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln, wobei die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unber\u00fchrt bleibt; Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren dar\u00fcber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht \u2013 insbesondere mangels Verj\u00e4hrung \u2013 noch gegen uns geltend machen kann.<\/p>\n<p>(3) Die Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts einschlie\u00dflich vorstehender Verl\u00e4ngerung gelten \u2013 im gesetzlichen Umfang \u2013 f\u00fcr alle vertraglichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Soweit uns wegen eines Mangels auch au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, gilt hierf\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige gesetzliche Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer l\u00e4ngeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchrt.<\/p>\n<p>11 Ersatzteile<br \/>\nDer Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Produkten f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens 5 Jahre nach der letzten Lieferung vorzuhalten. Beabsichtigt der Lieferant die Produktion von Ersatzteilen f\u00fcr die an uns gelieferten Produkte einzustellen, wird er uns dies unverz\u00fcglich nach der Entscheidung \u00fcber die Einstellung mitteilen.<\/p>\n<p>12 Rechtswahl und Gerichtsstand<br \/>\n(1) F\u00fcr diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verk\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>(2) Ist der Verk\u00e4ufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in Iserlohn. Entsprechendes gilt, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer iSv \u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verk\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich, Form (1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Gesch\u00e4ftspartnern und Lieferanten (\u201eVerk\u00e4ufer\u201c). Die AEB gelten nur, wenn der Verk\u00e4ufer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. (2) Die AEB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-4443","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4443","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4443"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4443\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4448,"href":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4443\/revisions\/4448"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ecom.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4443"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}