EU-Konformitäts­erklärung

gemäß Artikel 39 i.V.m. Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

1. Die Konformitätserklärung wird unter der alleinigen Verantwortung des folgenden Erzeugers ausgestellt:

ecom GmbH
Am Großen Teich 2
58640 Iserlohn, Deutschland
Telefon: +49 2371 945-5
E-Mail: in**@**om.de

2. Die Konformitätserklärung wird unter der alleinigen Verantwortung des folgenden Erzeugers ausgestellt:

Die vorliegende Erklärung
bezieht sich auf die nachfolgend aufgeführten Verpackungen, die von der ecom
GmbH als Verkaufsverpackungen für Gasmesstechnik-Produkte befüllt und in
Verkehr gebracht werden:

Nr.

Kennung

Kurzbezeichnung

Beschreibung

1

KE-PPWR-001

CL2, BE

Faltkarton 395x130x325 mit Einlagen, Luftpolsterfolie, Klebeband

2

KE-PPWR-002

D – alt

Faltkarton 395x130x325 mit Einlagen, Luftpolsterfolie, Klebeband

3

KE-PPWR-003

D – neu

Faltkarton (neu) mit Einlage, Klebeband

4

KE-PPWR-004

DP

Faltkarton 395x130x325 mit Luftpolsterfolie, Klebeband

5

KE-PPWR-005

DP3

Faltkarton 585x240x425 mit Einlagen, Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

6

KE-PPWR-006

EN3 BWH Koffer

Faltkarton 585x240x425 mit Einlagen, Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

7

KE-PPWR-007

EN3 Standard

Faltkarton 585x240x425 mit Einlagen, Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

8

KE-PPWR-008

EN3 Unterkoffer

Faltkarton 585x240x425 mit Einlagen, Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

9

KE-PPWR-009

J2KN Bügelkoffer

Faltkarton 585x323x350 mit Einlagen, Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

10

KE-PPWR-010

J2KN Opic

Faltschachtel OPIC mit Einlagen, Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

11

KE-PPWR-011

J2KN Standard

Faltkarton 585x323x350 mit Einlagen, Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

12

KE-PPWR-012

J2KN Unterkoffer

Faltkarton 575x315x545 mit Einlagen, Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

13

KE-PPWR-013

LSG, AK

Faltkarton 330x120x230 mit Luftpolsterfolie, Klebeband

14

KE-PPWR-014

Sonde 1

Kartonage 1000x180x180 mit Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

15

KE-PPWR-015

Sonde 2

Kartonage 1800x180x180 mit Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

16

KE-PPWR-016

ST

Faltschachtel Multi02 mit Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

17

KE-PPWR-017

Stofftasche

Faltschachtel Multi02 mit Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

18

KE-PPWR-018

Uno

Faltkarton 330x120x230 mit Luftpolsterfolie (opt.), Klebeband

3. Die unter Punkt 2 beschriebenen Verpackungen entsprechen den für sie geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40, insbesondere den Artikeln 5 bis 12, soweit diese zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens anwendbar sind: 

  • Artikel 5 – Stoffbeschränkungen: Die Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom überschreitet in der Summe nicht den Grenzwert von 100 ppm. Auf Grundlage der Lieferantenerklärungen und der vorliegenden Materialspezifikationen liegen keine Hinweise auf eine Überschreitung der gemäß Artikel 5 PPWR relevanten Grenzwerte vor. 
  • Artikel 6 – Recyclingfähigkeit: Die Verpackungen sind recyclinggerecht gestaltet und bestehen überwiegend aus Wellpappe (Materialcode PAP 20) sowie untergeordnet aus LDPE-Folie und Papierklebeband. Die Bewertung der Recyclingfähigkeit wurde auf Grundlage der im technischen Dossier dokumentierten Materialzusammensetzung und der Lieferantenangaben durchgeführt.
  • Artikel 12 i.V.m. Artikel 15 Abs. 5 und 6 – Kennzeichnung: Die Verpackungen erfüllen die Anforderungen an Identifizierbarkeit und Rückverfolgbarkeit gemäß Artikel 15 Absätze 5 und 6 PPWR. Die künftig anwendbaren Kennzeichnungsanforderungen gemäß Artikel 12 werden entsprechend den jeweils geltenden Durchführungsrechtsakten umgesetzt.

4. Angewandte harmonisierte Normen oder technische Spezifikationen:

Zum Zeitpunkt dieser Erklärung liegen noch keine harmonisierten Normen im Sinne der Verordnung (EU) 2025/40 vor. Die Konformitätsbewertung erfolgte auf Grundlage der internen Fertigungskontrolle gemäß Anhang VII (Modul A) unter Heranziehung der Materialspezifikationen und schriftlichen Konformitätsbestätigungen der Verpackungslieferanten.

5. Dokumentation

Die technische Dokumentation gemäß Anhang VII wird bei der ecom GmbH vorgehalten und kann der zuständigen Marktaufsichtsbehörde auf begründete Anfrage in einer für sie verständlichen Sprache vorgelegt werden. Die technische Dokumentation umfasst insbesondere Materialdaten, Verpackungsspezifikationen, Lieferantenerklärungen, Konformitätsbestätigungen, Nachweise zu Stoffbeschränkungen, Bewertungen der Recyclingfähigkeit sowie Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Artikel 5 bis 12 PPWR.

6. Unterzeichnet für und im Namen von:

Iserlohn, den 17.08.2026

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Christian Wilmes

Einkaufsleiter / Leiter Logistik

ecom GmbH

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