Fuel oil-fired plants – Gas measurement at (acc. to 1st BImSchV)
Bei Ölanlagen werden im Rahmen der Abgasverlustmessung auch die Rußzahl ermittelt (so genannte Rußzahl-Messung) sowie die Ölderivate (schädliche Bestandteile über gelbliche Verfärbung des Filters) bestimmt. Eine CO-Messung ist gemäß der 1. BImSchV ebenfalls vorgeschrieben (um die Verbrennungsqualität besser beurteilen zu können). Der Grenzwert liegt bei 1.300 mg/kWh. Auch hier muss der Kaminzug (Differenzdruck-Messung) bestimmt werden.