Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bietet die ecom GmbH allen Mitarbeitenden, Partnern und externen Beteiligten eine verlässliche und anonyme Meldemöglichkeit. Unser Ziel ist es, ein transparentes und vertrauenswürdiges Arbeitsumfeld zu fördern.
Das Whistleblower-Portal bietet die Möglichkeit, Bedenken zu melden, damit wir angemessene Maßnahmen ergreifen können.
Die gemeldeten Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Was Sie melden können:
- Verstöße gegen Gesetze
- Missstände im Arbeitsumfeld
- Verstöße gegen interne Richtlinien
So funktioniert das Hinweisgeber-Portal:
Über den folgenden Link können Sie jederzeit einen Hinweis abgeben:
Zum Whistleblower-Portal der ecom GmbH
Das Portal ist rund um die Uhr erreichbar. Sie können dort einen Hinweis abgeben und erhalten einen sicheren, passwortgeschützten Zugang für die weitere vertrauliche Kommunikation. Bitte stellen Sie möglichst viele Informationen bereit, um eine fundierte und sachgerechte Bearbeitung Ihres Hinweises zu ermöglichen.
Die Meldestelle ist ausschließlich für Hinweise gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Weitere Informationen zum Gesetz und zu externen Meldemöglichkeiten (z. B. EU-Behörden) finden Sie hier.
Bei Fragen zum Hinweisgeberverfahren steht Ihnen unser Datenschutz-/Compliance-Team gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!