Dichtheitsprüfung (Abwasseranlagen)
Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ist derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Die hohen Anforderungen einiger Bundesländer sind mit dieser bundesweiten Regelung insofern entschärft worden, dass i. d. R. für den normalen Betrieb eine Kamerafahrt bei auffallenden Undichtigkeiten ausreichend ist. Beim Neubau der Abwasseranlage oder wesentlichen Veränderungen der bestehenden Entwässerungsanlage ist gemäß DIN EN 1610 nach Fertigstellung der Leitungen durch den anerkannten Sachverständigen eine Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck erforderlich. Eine Übersicht aller ecom-Druckmessgeräte zeigt, welches Gerät für welchen Einsatzzweck geeignet ist.