Heizungsanlagen (Einstellung/Überprüfung)
Heizungsanlagen (Gas-, Öl oder Festbrennstoff-Anlagen) sind gemäß der 1. BImSchV sowie der KÜO in wiederkehrenden Abständen durch den bevollmächtigten Schornsteinfegermeister zu überprüfen. Im Zuge einer Wartung der Heizungsanlage stellt ein SHK-Fachhandwerker (Heizungsbauer) die Heizungsanlage optimal ein, so dass die Grenzwerte eingehalten, ein möglichst hoher Wirkungsgrad erzielt und damit Kosten gespart werden. => Messtechnik für Heizungsanwendungen