Intervalle für Prüfungen (gem. 1. BImSchV)
Liegt die Inbetriebnahme/Modernisierung einer Heizungsanlage 12 Jahre oder länger zurück, muss die 1. BImSchV-Überprüfung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Ist es weniger als 12 Jahre her, dass die Anlage erbaut/modernisiert wurde, findet eine Prüfung alle drei Jahre statt. Sofern sich der Verbrennungsprozess selbst kalibriert und kontinuierlich regelt, reicht alle 5 Jahre eine Überprüfung aus. Die genauen Intervalle legt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger anlagenbezogen im Feuerstätten-Bescheid fest.